Arbeitszugführer / Rangierbegleiter
Voraussetzungen
- Bestandene Prüfung als Rangierbegleiter gemäß VDV-Schrift 754
- tauglich gemäß gültiger VDV-Schrift 714
- physische und psychische Tauglichkeit
- Einweisung in Örtlichkeit Bahnhof oder Strecke
- Beherrschen der internen und externen Kommunikation (Telefon, E-Mail, Funk, Basa …)
Tätigkeiten
- Bewegen von Rangierabteilungen
- Kommunikation mit Stellwerkspersonalen Netzbetreiber
- Absprachen mit weiteren Rangierpersonalen
- Kuppeln und Entkuppeln von Fahrzeugen
- Beachtung der Signale
- Bereitstellung von Fahrzeugen an Ladestellen
- Abziehen von Fahrzeugen von Ladestellen
- Auflösen von Zügen
- Zusammenstellen von Zügen und Bremsprobe gemäß den Vorschriften und Richtlinien
- Durchführung von Zug- und Rangierfahrten auf unternehmenseigenen Strecken
- Verhalten im Notfall und Störungsbeseitigung
- Aktivieren der Rufbereitschaft / Notdienst bei Bedarf
- Führen der täglichen betriebsdienstlichen Dokumentationen unter Verwendung der jeweils gültigen Formblätter / betrieblichen Unterlagen
- Vorhalten und Aktualisieren der betrieblichen Unterlagen nach Vorgabe der GF